Corona-Ampel für Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat im Ministerrat vom 15.10.2020 eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um der mittlerweile wieder besorgniserregend schnellen Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Hierzu zählt unter anderem die Befugnis der zuständigen Gesundheitsämter, je nach Infektionsgeschehen Einschränkungen durch Allgemeinverfügung anzuordnen. Die wesentlichen Eckpunkte sind in der "Corona-Ampel für Bayern" zusammengefasst