Landkreis Hof
Genussreise Hofer Land geht in die zweite Runde – fünf Touren laden zum Entdecken regionaler Genussvielfalt ein
Die Genussreise Hofer Land des Regionalmanagements des Landkreises Hof geht in die zweite Runde. Nach der erfolgreichen Premiere im vergangenen Herbst wird das beliebte Veranstaltungsformat weiter ausgebaut: Statt drei Touren erwarten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in diesem Jahr gleich fünf abwechslungsreiche Genussreisen mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen. Neu dabei ist auch eine speziell für Kinder und Jugendliche entwickelte Tour rund um die faszinierende Welt der Bienen und des Honigs.
Bereits im vergangenen Jahr stieß die Genussreise Hofer Land auf große Begeisterung – alle drei Veranstaltungen waren innerhalb kürzester Zeit ausgebucht.
Die Idee hinter der Veranstaltungsreihe bleibt auch bei der zweiten Auflage dieselbe: Das Hofer Land ist eine echte Genussregion. Hinter den hochwertigen regionalen Lebensmitteln stehen engagierte Erzeugerinnen und Erzeuger, die mit Leidenschaft, handwerklichem Können und viel Erfahrung arbeiten. Unter dem Motto „Genussreise Hofer Land – Erleben, wo's herkommt" lädt das Regionalmanagement des Landkreises Hof deshalb auch 2026 wieder dazu ein, diese Menschen kennenzulernen, hinter die Kulissen regionaler Betriebe zu blicken und die Vielfalt heimischer Lebensmittel mit allen Sinnen zu erleben.
In kleinen Gruppen besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer regionale Betriebe und erleben unmittelbar, wie hochwertige Lebensmittel entstehen. Jede Genussreise widmet sich einem eigenen Themenschwerpunkt – von Honig über Fisch, Klöße und Braukunst bis hin zu Käse, Kräutern oder regionaler Fleischproduktion. Neben spannenden Einblicken in
traditionelle Handwerkskunst stehen persönliche Begegnungen, gemeinsames Mitmachen und natürlich das Genießen regionaler Spezialitäten im Mittelpunkt.
Fünf Genussreisen – erstmals auch für Kinder und Familien
Mit dem erweiterten Programm spricht die Genussreise in diesem Jahr erstmals ganz bewusst auch Familien mit Kindern an. Den Auftakt macht am 25. September die neue Kinder-Genussreise „Honig – Auf den Spuren der fleißigen Bienen" auf dem Biohof Schaller in Rehau. Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren entdecken dabei spielerisch die faszinierende Welt der Bienen, erfahren, wie Honig entsteht und warum die kleinen Insekten für unsere Natur unverzichtbar sind. Verschiedene Honigsorten werden verkostet und mit spannenden Mitmachaktionen wird regionale Lebensmittelproduktion kindgerecht erlebbar. Begleitpersonen sind ebenfalls herzlich willkommen. (Unkostenbeitrag: 8 Euro pro Person)
Am 2. Oktober führt die Genussreise „Räucherduft und Kloßgenuss" zunächst zum Fischclub Carlsgrün, wo die Teilnehmerinnen und Teilnehmer alles über die Forellenzucht und das traditionelle Räuchern erfahren. Anschließend geht es in die Adelskammer, wo gemeinsam fränkische Kartoffelklöße zubereitet werden. Den genussvollen Abschluss bildet ein gemeinsames Essen mit den selbst hergestellten regionalen Spezialitäten. (Unkostenbeitrag: 25 Euro pro Person)
Unter dem Motto „Deftig & heftig" dreht sich am 16. Oktober alles um Braukunst und Metzgerhandwerk. In der Meinel-Bräu erhalten die Gäste spannende Einblicke in die Bierherstellung und die historischen Felsenkeller. Im Anschluss wird im Küchenstudio Findeiß gemeinsam mit Metzgermeistern ein kreatives Drei-Gänge-Menü aus regionalen Zutaten zubereitet. (Unkostenbeitrag: 50 Euro pro Person)
Am 31. Oktober steht die Genussreise „Käse und Naturgenuss" auf dem Programm. Auf dem Betrieb der Familie Franz erleben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Weg von der Milch zum Käse, stellen selbst Camembert und Obatzter her und verkosten regionale Spezialitäten. Anschließend geht es zur Faßmannsreuther Erde, wo heimische Kräuter im Mittelpunkt stehen und unter anderem eigenes Kräutersalz hergestellt wird. (Unkostenbeitrag: 20 Euro pro Person)
Den Abschluss der Veranstaltungsreihe bildet am 13. November die Genussreise „Weide trifft Stroh". Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen zunächst die Landmetzgerei Strobel und ihre Weiderinder kennen, besuchen anschließend den Betrieb der Familie Markstein mit ihrer Strohschweinehaltung und lassen den Tag bei einer regionalen Brotzeit im „Alten Haus" in Gumpertsreuth ausklingen. (Unkostenbeitrag: 30 Euro pro Person)
Jetzt anmelden
Mit der Genussreise möchte das Regionalmanagement den Blick auf die Menschen lenken, die hinter den regionalen Produkten stehen. Persönliche Begegnungen, Einblicke in landwirtschaftliche Betriebe und handwerkliche Verarbeitung schaffen Verständnis für die Herkunft unserer Lebensmittel und stärken die Wertschätzung für regionale Erzeugnisse.
Ob alleine, mit Freunden oder der Familie – alle Interessierten sind herzlich eingeladen, das Hofer Land auf genussvolle Weise zu entdecken. Die Teilnehmerzahl der einzelnen Veranstaltungen ist begrenzt.
Weitere Informationen zu den einzelnen Touren, den Teilnahmegebühren sowie die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter www.landkreis-hof.de/genussreise.
Das Projekt wird gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Landratsamt Hof
Leiterin Pressestelle
Neu ausgebildete Tagesmütter für Stadt und Landkreis Hof
Bereits im letzen Jahr startete das Stadt- und Kreisjugendamt Hof in Kooperation mit der VHS Hofer Land die „Qualifizierung von künftigen Tagespflegepersonen nach SGB VIII § 43“. Unter der Leitung der pädagogischen Fachkraft, Christina Bauer, schlossen sechs Teilnehmerinnen den Kurs nun erfolgreich ab.
In insgesamt 160 Stunden bereiteten sich die zukünftigen Tagesmütter auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vor. Neben entwicklungspsychologischen und pädagogischen Inhalten standen auch rechtliche und finanziellen Themen, eine Hospitation in der Tagespflege sowie die Teilnahme an einem „Erste-Hilfe-Kurs am Kind“ auf dem Ausbildungsplan.
Am Abschlussabend stellten die Teilnehmerinnen ihr Konzept den Fachkräften der Jugendämter, Regina Thiel (Landkreis Hof) und Christina Zink-Dressel (Stadt Hof) vor. Anschließend nahmen die frischgebackenen Tagespflegepersonen stolz ihr Zertifikat über die bestandene Ausbildung entgegen.
Wer Interesse an der Ausbildung zur qualifizierten Kindertagespflegeperson hat, kann sich bei der VHS Hofer Land (Fr. Ingrid Ey, Tel. 09281 7145-40, i.ey@vhshoferland.de oder Fr. Irina Scepanek, Tel. 09281 7145-28, i.scepanek@vhshoferland.de) und in den Jugendämtern im Landratsamt Hof (Regina Thiel, Tel.: 09281-57231) oder im Stadtjugendamt (Christina Zink-Dressel, Tel.: 09281-8151282) informieren oder für den nächsten Kurs vormerken lassen.
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zur Tagespflegeperson ermöglicht die Weiterqualifizierung für eine Tätigkeit in einer Kindertagesstätte.
Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen: Gesetzliche Anzeigepflicht beim Landratsamt entfällt ab 2025
Seit Jahresbeginn entfällt in Bayern die Pflicht, Landpachtverträge beim Landratsamt (Bereich Landpachtrecht) anzuzeigen.
Bisher mussten Verpächter oder Pächter von landwirtschaftlich genutzten Flächen ab einer Größe zwei Hektar ihre neu abgeschlossenen, geänderten oder verlängerten Pachtverträge gemäß Landpachtverkehrsgesetz binnen vier Wochen bei der zuständigen Behörde vorlegen, für den Landkreis Hof beim Ordnungsamt (Bereich Landpachtrecht) am Landratsamt. Örtlich zuständig waren dafür jeweils die Landratsämter bzw. die kreisfreien Stadtverwaltungen, in deren Gebiet die Hofstelle des Verpächters lag. Diese Regelung entfällt seit 1.1.20125 ersatzlos. Das hat der Bayerische Landtag mit der Änderung des Bayerischen Agrargesetzes vom 09.12.2024 so festgelegt.
Sofern darüber hinaus Fragen zu Landpachtangelegenheiten (z.B. Pachtpreisauskünfte) bestehen, stehen die bisherigen Ansprechpartner des Ordnungsamtes am Hofer Landratsamt natürlich auch weiterhin zur Verfügung.
Landratsamt Hof
Pressestelle
Schaumbergstr. 14
95032 Hof
Telefon: 09281/57-302
www.landkreis-hof.de
Verhalten im Notfall bei länger andauerndem Stromausfall
Bei einem flächendeckenden, länger anhaltenden Stromausfall funktionieren die Festnetztelefone nicht, Handys haben nur eine begrenzte Akkulaufzeit und das Mobilfunknetz ist in einer solchen Situation schnell überlastet. Daher informiert der Fachbereich Katastrophenschutz des Landkreises Hof darüber, wie die Bevölkerung in diesem Fall weiterhin Notrufe absetzen kann.
In so einem Fall besetzen die örtlichen Feuerwehren des Landkreises eigens ihre Wachen, um dort für die Bevölkerung Hilfe rufen zu können.
„Wenn die örtlichen Feuerwehren im Landkreis nach Absprache mit dem zuständigem Sachbearbeiter Katastrophenschutz, der Integrierten Leitstelle (ILS) und dem Netzbetreiber von der Leitstelle wegen eines länger dauernden, flächendeckenden Stromausfalls alarmiert werden, besetzen sie ihre Wachen“, so Volker Meixner vom FB 301 Katastrophenschutz des Landkreises Hof. „Dort stehen sie für die Bevölkerung bereit, um mit ihren Funkgeräten Notrufe abzusetzen, sei es im Fall eines Unfalles, Brandes oder einer medizinischen Notlage.“ Dies ist in der Regel der Fall, wenn ein flächendeckender Stromausfall absehbar länger als zwei Stunden dauert.
„Die Funkgeräte der Feuerwehren funktionieren auch bei Stromausfall noch mindestens 72 Stunden lang“, erklärt Kreisbrandrat Reiner Hoffmann. „Wenn kein Telefon oder Handy funktioniert, sind die Funkgeräte der Feuerwehren oft einzige Möglichkeit, einen Notruf abzusetzen. Man sollte sich dann also zur Wache begeben und den Notruf absetzen lassen.“ Viele Feuerwehren im Landkreis Hof verfügen zudem über eine Notstromversorgung.
Beratung Leerstandsmanagement
Für alle Fragen rund um das Thema Leerstandsmanagement, sprich für Immobilienbesitzer, Bau- oder Sanierungs-Interessierte, bietet der Landkreis Hof die Sanierungs-Erstberatung durch Fachexperten an.
Beratungen u. a.:
- Bewertung des Gebäudebestandes
- Beurteilung des energetischen Zustands und entsprechende Handlungsempfehlungen
- Erstkonzept zur Veränderung der Raumaufteilung
- erste Kosteneinschätzung unter Berücksichtigung potentieller Fördermittel
- Auswirkung und Einordnung in gesetzliche Vorgaben
Voraussetzungen für die Beratungsleistung:
- Beantragung kann sowohl vom Eigentümer als auch durch den Kaufinteressenten (Nachweis des Eigentümers) erfolgen
- das Gebäude muss vor dem Jahr 1970 errichtet worden sein und im unbeplanten Innenbereich liegen (§34BauGB)
- das Objekt muss einen Leerstand von mind. 24 Monaten oder eine starke Mindernutzung aufweisen
Für die Inanspruchnahme ist durch den Antragsteller eine Schutzgebühr von 100,00 Euro zu entrichten.
Ansprechpartner Leerstandsmanagement:
Jens-Uwe Werner
Tel.: 09281/57 517
Tanja Kämpfer-Hagen
Tel.: 09281/57 523
E-Mail: hausundhof@landkreis-hof.de