Richtwertermittlung

Vollzug des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung;

Richtwertermittlung zum 31. Dezember 2020

Die Richtwerte betragen:

für baureifes Land:

ebp.*) ebf.**)
Friedmannsdorf 9,00 23,00
Großenau 9,00 22,00
Großlosnitz 10,00 26,00
Kleinlosnitz 10,00 24,00
Lösten 9,00 22,00
Mödlenreuth 9,00 22,00
Oberhaid 9,00 22,00
Tannenreuth 9,00 25,00
Unterhaid 9,00 22,00
Walpenreuth 9,00 25,00
Zell im Fichtelgebirge 12,00 32,00

*) ebp
= erschließungsbeitragspflichtig sind bebaubare Grundstücke,
für die vom Eigentümer noch keine Beiträge für Wasser-, Kanal
und Straßenanschluss gezahlt wurden.

**) ebf
= erschließungsbeitragsfrei sind bebaubare Grundstücke,
für die der Eigentümer bereits Beiträge für Wasser-, Kanal-
und Straßenanschluss bezahlt hat.


Der Bodenrichtwert für Einzellagen (bis max. 10 Hausnummern) beträgt 5,00 Euro/m².

Der Bodenrichtwert für unbestockten Waldboden beträgt 0,20 Euro/m².

Der Richtwert für landwirtschaftliche Flächen im Bereich der Marktgemeinde Zell im Fichtelgebirge beträgt

2,20 Euro/m² für Ackerland und
1,40 Euro/m² für Grünland.