Richtwertermittlung

Auskunft und Gebühren

Anträge zu schriftlichen Bodenrichtwertauskünften sind in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu stellen (E-Mail, Postbrief).

Folgende Angaben zum Grundstück sind erforderlich:
Gemeinde, Gemarkung, Flurnummer (ggf. die Adresse des Grundstücks).
Des Weiteren sind Angaben über den Antragsteller erforderlich (Name, ggf. Firma, Anschrift, ggf. Telefonnummer und E-Mail).

Schriftliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten sind gebührenpflichtig. Gemäß § 1, 2, 5 und 6 des Kostengesetzes (KG) i.V.m. Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses (KVz) wird für die Auskunft je Wert eine Gebühr von 30,00 € erhoben. Die Bodenrichtwertliste kann gegen eine Gebühr von 120,00 € erworben werden.