Markt Zell im Fichtelgebirge

02. Februar 2023: Schöffenwahlen für die Amtsperiode 2024 – 2028

Schöffenwahlen für die Amtsperiode 2024 – 2028

In diesem Jahr finden die Wahlen der Schöffen und der Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028 statt. Momentan werden von den Gemeinden Vorschlaglisten erarbeitet, die im Anschluss an das Amtsgericht Hof (Schöffenwahl) beziehungsweise den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Hof (Jugendschöffenwahl) zuzuleiten sind. In einer noch zu terminierenden Sitzung des beim Amtsgericht Hof eingerichteten, unabhängigen Wahlausschusses erfolgt dann aus diesen Vorschlaglisten die endgültige Wahl der Personen in das Schöffen- beziehungsweise Jugendschöffenamt. Die gewählten Personen werden vom Wahlausschuss eigenständig informiert. In den Vorschlagslisten enthaltene Personen, die diese Information nicht bis Ende Dezember 2023 erhalten haben, müssen davon ausgehen, nicht gewählt worden zu sein.

An der Übernahme des Schöffen- beziehungsweise Jugendschöffenamtes interessierte Zeller Bürgerinnen und Bürger können sich in der Gemeindeverwaltung für die Aufnahme in die Vorschlagslisten bewerben. Besondere formale Qualifikationen sind hierfür nicht notwendig. Wenn Sie

- zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 70 Jahren alt sind
- über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen
- Ihren Wohnsitz in Zell im Fichtelgebirge (Schöffenwahl) oder im Landkreis Hof (Jugendschöffenwahl) haben
- straffrei sind und
- im Idealfall Erfahrungen im erzieherischen Bereich oder der Jugendhilfe haben (Jugendschöffenwahl)

freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Die hierfür zwingend zu verwendenden Formulare können von unserer Homepage heruntergeladen oder in Papierform im Rathaus abgeholt werden. Die vollständig ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Formulare geben Sie bitte im Rathaus ab.

Für eine Bewerbung zur Schöffenwahl, die spätestens am 17.04.2023 bei der Gemeindeverwaltung eingehen muss, verwenden Sie bitte das Formular

Schöffenwahl23_Bewerbung_Aufnahme_Vorschlagsliste_Zell 

Für eine Bewerbung zur Jugendschöffenwahl, die spätestens am 13.03.2023 bei der Gemeindeverwaltung eingehen muss, verwenden Sie bitte die beiden Formulare

Jugendschöffenwahl23_Bewerbung_Aufnahme_Vorschlagsliste Zell
Jugendschöffenwahl23_Erklärung_§ 44 DRiG_Zell 

Weiterführende Informationen zum Schöffen- oder Jugendschöffenamt und zu den Schöffenwahlen finden Sie im Internet unter https://schoeffenwahl2023.de, https://www.schoeffen-bayern.de oder https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen.

Zell im Fichtelgebirge, 02.02.2023
Markt Zell im Fichtelgebirge

Horst Penzel
1. Bürgermeister