Flächennutzungsplan

Baugesetzbuch
Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Zell im Fichtelgebirge


Bekanntmachung

Der Marktgemeinderat Zell im Fichtelgebirge hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.11.2020 beschlossen, den seit 01.09.1994 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan für den Ortsbereich Grossenau ändern zu wollen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.

Die Änderung soll jeweils Teilflächen der Grundstücke FlNrn. 17, 39, 40/2, 43, 47, 275 und 280 Gemarkung Grossenau mit insgesamt etwa 0,7 ha umfassen. Es sollen zusätzliche, zur Wohnbebauung vorgesehene gemischte Bauflächen geschaffen werden, die sich direkt südlich an vorhandene Wohnbauflächen anschließen.

Eine Entwurfsplanung einschließlich der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie deren Auswirkungen kann im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum 01.10.2021 bis 02.11.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung im Rathaus des Marktes Zell im Fichtelgebirge (Bahnhofstraße 10, 95239 Zell im Fichtelgebirge, Zi. 07) von jedermann eingesehen werden. Es wird darum gebeten, die Einsichtnahme nach Möglichkeit vorher telefonisch, per E-Mail oder postalisch anzumelden, um die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, die Entwurfsplanung innerhalb des oben genannten Zeitraums auf der Homepage des Marktes Zell im Fichtelgebirge unter der Rubrik Wirtschaft & Bauen/ Bauwesen/ Flächennutzungsplan abzurufen.

Während der Beteiligung kann jedermann Anregungen, Bedenken oder dergleichen zur Planänderung vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der späteren Beschlussfassung zur Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Dabei ist die Angabe von Kontaktdaten zweckmäßig, da das Ergebnis zur Behandlung von Anregungen usw. mitgeteilt werden soll. Auf ohne Kontaktdaten abgegebene Äußerungen erfolgt diese Mitteilung nicht. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“ das ebenfalls ausliegt beziehungsweise abrufbar ist.

Zell im Fichtelgebirge, 13.09 2021
Markt Zell im Fichtelgebirge
Penzel
1. Bürgermeister