Flächennutzungsplan
Vollzug des Baugesetzbuches
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur
7. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Zell im Fichtelgebirge
gem. §§ 3 Abs. 2, 4a BauGB
Der Marktgemeinderat Zell im Fichtelgebirge hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.11.2020 beschlossen, den seit 01.09.1994 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan für den Ortsbereich Grossenau ändern zu wollen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange fand in der Zeit vom 01.10.2021 bis 02.11.2021 statt.
Die Änderung im Ortsteil Grossenau soll jeweils Teilflächen der Grundstücke FlNrn. 17, 39, 40/2, 43, 47, 275 und 280 Gemarkung Grossenau mit insgesamt etwa 0,7 ha umfassen. Es sollen gemischte Bauflächen zur Erweiterung für Wohnbebauung, landwirtschaftliche Kleinbetriebe, Handwerksbetriebe und weiteren nicht störende Gewerbebetriebe geschaffen werden, die sich direkt südlich an vorhandene Wohnbauflächen anschließen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden Anregungen und Einwände gemacht, auf Grundlage derer der ursprüngliche Entwurf vom 09.06.2021 überarbeitet wurde. Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.04.2023 die Einwände und Anregungen behandelt, den überarbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 20.04.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Planentwurf vom 20.04.2023, dessen Begründung mit Umweltbericht und die für wesentlich erachteten umweltbezogenen Stellungnahmen liegen im Zeitraum 12.06.2023 bis 11.07.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag – Freitag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr sowie Donnerstag 14:00 Uhr – 17:00 Uhr) im Rathaus des Marktes Zell im Fichtelgebirge (Bahnhofstraße 10, 95239 Zell im Fichtelgebirge, Zimmer 07) öffentlich aus. Die auszulegenden Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung sind zusätzlich während des vorgenannten Zeitraums auf der Homepage des Marktes Zell im Fichtelgebirge unter www.markt-zell.de/wirtschaft-bauen/flaechennutzungsplan/ einsehbar. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, elektronisch oder mündlich sowie während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Niederschrift der Verwaltung abgegeben werden. Dabei ist die Angabe von Kontaktdaten zweckmäßig, da das Ergebnis zur Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden soll. Ohne deren Angabe erfolgt keine Mitteilung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der späteren Beschlussfassung zur Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht enthält grundlegende Beschreibungen, Bestandsaufnahmen und Bewertungen über den Zustand der Umwelt und deren Schutzgüter Mensch/Siedlung, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie über Ziele und Maßnahmen für deren zukünftige Weiterentwicklung im Plangebiet. In den verfügbaren Informationen werden auch die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen auf diese Schutzgüter untersucht.
Zudem liegen folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vor:
1. Bürger-E-Mail vom 05.10.2021 (Schutzgüter: Mensch/Siedlung)
2. E-Mail Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH vom 06.10.2021 (Schutzgüter: Mensch/Siedlung)
3. Bürger-E-Mail vom 12.10.2021 (Schutzgüter: Mensch/Siedlung)
4. Schreiben Wasserwirtschaftsamt Hof vom 13.10.2021 (Schutzgüter: Wasser, Boden, Landschaft)
5. Schreiben Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth Münchberg vom 26.10.2021 (Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser)
6. Schreiben Bayernwerk Netz GmbH vom 27.10.2021 (Schutzgüter: Mensch/Siedlung)
7. Bürgerschreiben vom 27.10.2021 (Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaft)
8. Schreiben Regierung von Oberfranken vom 29.10.2021 (Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Boden, Landschaft)
9. Schreiben Landratsamt Hof vom 02.11.2021 (Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Boden, Landschaft)
Hiervon werden folgende Stellungnahmen als wesentlich i.S.v. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB erachtet und sind damit Bestandteil der auszulegenden Unterlagen:
1. Schreiben Wasserwirtschaftsamt Hof vom 13.10.2021 (Schutzgüter: Wasser, Boden, Landschaft)
2. Schreiben Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth Münchberg vom 26.10.2021 (Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser)
3. Bürgerschreiben vom 27.10.2021 (Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaft)
4. Schreiben Regierung von Oberfranken vom 29.10.2021 (Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Boden, Landschaft)
5. Schreiben Landratsamt Hof vom 02.11.2021 (Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Boden, Landschaft)
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSG-VO“ das ebenfalls ausliegt beziehungsweise abrufbar ist.
Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Zell im Fichtelgebirge, 11.05.2023
Markt Zell im Fichtelgebirge
Penzel
1. Bürgermeister